Schizophrener darf nicht zu Elektrotherapie gezwungen werden
Das entscheidet das BGH - 26-Jähriger war schon häufiger in der Psychiatrie gegen seinen Willen behandelt worden
Heidelberg. (dpa-lsw) Einem Patienten darf gegen seinen Willen nur eine ärztliche Behandlung aufgezwungen werden, die einem breiten medizinisch-wissenschaftlichen Konsens entspricht. Das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss klar. In dem konkreten Fall aus Heidelberg sollte ein junger Mann mit Schizophrenie zwangsweise einer
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