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Gericht: Auch erschlichene Einbürgerung wirksam

Eine Einbürgerung ist auch dann wirksam, wenn der Antragsteller einen falschen Namen angegeben entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

20.12.2013 UPDATE: 20.12.2013 02:03 Uhr 39 Sekunden
Mannheim. (dpa) Eine Einbürgerung ist auch dann wirksam, wenn der Antragsteller einen falschen Namen angegeben hat. Sie könne nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren zurückgenommen werden, teilte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) am Donnerstag in Mannheim mit. Ein gebürtiger Pakistaner hatte gegen die Landeshauptstadt Stuttgart geklagt, die seine Einbürgerung als unwirksam
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