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Nahles lockert Dokumentationspflicht für Mindestlohn

Berlin (dpa) - Ein halbes Jahr nach Einführung des Mindestlohns lockert Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles umstrittene Dokumentationspflichten. Bei Arbeitsverhältnissen mit längerem Bestand müssen Arbeitgeber künftig die Arbeitszeit nicht mehr aufzeichnen, wenn der regelmäßige Lohn 2000 Euro brutto übersteigt und die letzten zwölf Monate auch tatsächlich bezahlt wurde. Das kündigte Nahles in Berlin an. Komplett entfalle die Gehaltsschwelle von 2958 Euro aber nicht, bis zu der in neun Schwarzarbeit-anfälligen Branchen die Arbeitszeit aufzuzeichnen sei.

30.06.2015 UPDATE: 30.06.2015 16:56 Uhr 17 Sekunden

Berlin (dpa) - Ein halbes Jahr nach Einführung des Mindestlohns lockert Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles umstrittene Dokumentationspflichten. Bei Arbeitsverhältnissen mit längerem Bestand müssen Arbeitgeber künftig die Arbeitszeit nicht mehr aufzeichnen, wenn der regelmäßige Lohn 2000 Euro brutto übersteigt und die letzten zwölf Monate auch tatsächlich bezahlt wurde. Das kündigte Nahles

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