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Kein Schmerzensgeld für Frau wegen defekter Zugtoilette

Trier (dpa) – Die Deutsche Bahn muss einer Reisenden, die wegen einer defekten Zugtoilette in die Hose gemacht hat, kein Schmerzensgeld zahlen. Dies entschied das Landgericht Trier. Es revidierte damit ein Urteil des Amtsgerichts Trier, das der Frau 200 Euro zugesprochen hatte. Die Frau war im Oktober 2014 mit einer Regionalbahn in Rheinland-Pfalz von Koblenz nach Trier gefahren und hatte am Ende der fast zweistündigen Fahrt ihren Harndrang nicht mehr unterdrücken können.

19.02.2016 UPDATE: 19.02.2016 10:56 Uhr 15 Sekunden

Trier (dpa) – Die Deutsche Bahn muss einer Reisenden, die wegen einer defekten Zugtoilette in die Hose gemacht hat, kein Schmerzensgeld zahlen. Dies entschied das Landgericht Trier. Es revidierte damit ein Urteil des Amtsgerichts Trier, das der Frau 200 Euro zugesprochen hatte. Die Frau war im Oktober 2014 mit einer Regionalbahn in Rheinland-Pfalz von Koblenz nach Trier gefahren und

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