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Gericht: Versammlungsverbot in Heidenau rechtswidrig

Dresden (dpa) - Das Versammlungsverbot im sächsischen Heidenau ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Dresden unzulässig. Die entsprechende Allgemeinverfügung sei "offensichtlich rechtswidrig", heißt es in einer Eilentscheidung des Gerichts. Der Polizeiliche Notstand sei nicht hinreichend vorgetragen und belegt worden. Das Bündnis Dresden Nazifrei hatte für heute ein großes Willkommensfest für Asylbewerber geplant. Außerdem war eine Kundgebung rechter Gruppen angekündigt. Die Polizei sah sich außerstande, die Sicherheit zu garantieren.

28.08.2015 UPDATE: 28.08.2015 13:51 Uhr 17 Sekunden

Dresden (dpa) - Das Versammlungsverbot im sächsischen Heidenau ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Dresden unzulässig. Die entsprechende Allgemeinverfügung sei "offensichtlich rechtswidrig", heißt es in einer Eilentscheidung des Gerichts. Der Polizeiliche Notstand sei nicht hinreichend vorgetragen und belegt worden. Das Bündnis Dresden Nazifrei hatte für heute ein großes Willkommensfest

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