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Bundestag beschließt Recht auf Kenntnis der Abstammung

Berlin (dpa) - Durch Samenspende gezeugte Menschen sollen das Recht bekommen, im Zweifelsfall ihre Abstammung zu erfahren. Ein entsprechendes Gesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe hat der Bundestag beschlossen. Durch die Einrichtung eines bundesweiten Samenspenderregisters soll das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer Herkunft gestärkt werden. "Dabei sorgen wir für einen hohen Schutz der gespeicherten persönlichen Daten", versicherte Gröhe. In dem Register werden die personenbezogenen Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen einer Samenspende für von 110 Jahre gespeichert.

19.05.2017 UPDATE: 19.05.2017 02:06 Uhr 17 Sekunden

Berlin (dpa) - Durch Samenspende gezeugte Menschen sollen das Recht bekommen, im Zweifelsfall ihre Abstammung zu erfahren. Ein entsprechendes Gesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe hat der Bundestag beschlossen. Durch die Einrichtung eines bundesweiten Samenspenderregisters soll das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer Herkunft gestärkt werden. "Dabei sorgen wir für einen hohen Schutz

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