Hintergrund Mehrweg Gastronomie Buchen

21.01.2023 UPDATE: 20.01.2023 06:00 Uhr 44 Sekunden

Stündlich landen etwa 800.000 Einwegverpackungen im Müll. Als Lösung soll die neue Änderung im Verpackungsgesetz fungieren, die auf Mehrwegverpackungen setzt. Seit Sonntag, 1. Januar, sind Restaurants, Bistros, Cafés, Caterer und Lieferdienste dazu verpflichtet, allen Kunden für Essen und Getränke Mehrwegbehälter anzubieten. Es gilt, dass das Produkt in der Mehrweg- nicht teurer als in der Einwegverpackung sein darf. Pfand darf für Mehrwegverpackungen erhoben werden.

Ausgenommen sind Betriebe bis maximal 80 Quadratmeter und welche, die nicht mehr als fünf Beschäftigte aufweisen. Das trifft auf fast alle Imbisse zu. Sie sind aber verpflichtet, auf Wunsch der Kunden in mitgebrachte Behältnisse zu verpacken. Ebenfalls als Ausnahme gelten Brötchentüten, Pizzakartons, Wrap-Papier und Aluschalen. Während Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) einen "Meilenstein" in der Änderung des Verpackungsgesetzes sieht, blicken Umweltschutzverbände kritisch auf das Gesetz. Grund ist die Ausnahme von der Mehrwegpflicht für kleinere Unternehmen. Zudem bestehe die Gefahr, dass Anbieter auf Materialien wie Pappe oder Aluminium ausweichen könnten, welche wiederverwendbar, jedoch nicht umweltfreundlich seien. Gastronomen, die gegen die neue Regelung verstoßen, müssen mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro rechnen. Im Landkreis sind für die Überwachung die unteren Abfallrechtsbehörden des Landratsamts zuständig. ms