Plus

gg

03.04.2018 UPDATE: 03.04.2018 17:05 Uhr 39 Sekunden

Ein beschleunigtes Verfahren ist dann möglich, wenn ein Täter auf frischer Tat von den Polizeibeamten geschnappt wird und eine unverzügliche Entscheidung im beschleunigten Verfahrenwahrscheinlich ist und aufgrund bestimmter Tatsachen zu befürchten ist, dass der Festgenommene der Hauptverhandlung fernbleiben wird.

Im Verfahren vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht stellt die

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+