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Ein beschleunigtes Verfahren ist dann möglich, wenn ein Täter auf frischer Tat von den Polizeibeamten geschnappt wird und eine unverzügliche Entscheidung im beschleunigten Verfahrenwahrscheinlich ist und aufgrund bestimmter Tatsachen zu befürchten ist, dass der Festgenommene der Hauptverhandlung fernbleiben wird.
Im Verfahren vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht stellt die
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