Revision gegen Limburger Mord-Urteil eingelegt
Im Fall eines Mannes, der Frauen zum Suizid gedrängt haben soll, hat die Verteidigung Revision gegen das Urteil des Landgerichts Limburg eingelegt. Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Damit muss nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Entscheidung der Limburger Richter prüfen, die den 62 Jahre alten Angeklagten vergangene Woche unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hatten. Sie erkannten zudem auf die besondere Schwere der Schuld - was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Regel ausschließt - und ordneten Sicherungsverwahrung gegen den Mann an.
Limburg (dpa) - Nach Überzeugung des Landgerichts hatte der Deutsche zwischen 2012 und 2016 in Online-Selbsthilfeforen Kontakt zu psychisch kranken oder labilen Frauen gesucht. Er soll sie dann massiv bedrängt und manipuliert haben, damit sie sich selbst töten oder sie dies ihm überlassen. Im Fall von zwei Frauen aus Bayern und dem Raum Limburg kam es nicht zum Äußersten. Dagegen starb 2016
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