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Corona: Lucha will an Zugangsbeschränkungen festhalten

Für Besuche von Restaurants und Veranstaltungen müssen die Menschen in Baden-Württemberg wohl noch bis mindestens April Impf- oder Testnachweise vorzeigen. Ein entsprechender Vorschlag aus dem Gesundheitsministerium werde nun in den Ressorts abgestimmt, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Dienstagabend der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Demnach soll in einer Übergangsfrist bis zum 2. April nicht nur die Maskenpflicht in Innenräumen weiter bestehen bleiben, auch die Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Leben sollen weitgehend aufrechterhalten bleiben.

16.03.2022 UPDATE: 16.03.2022 22:55 Uhr 58 Sekunden

Stuttgart (dpa/lsw) - Veranstaltungen, Restaurants und viele andere Bereiche des öffentlichen Lebens darf im Südwesten derzeit nur besuchen, wer geimpft, getestet oder genesen ist (3G). Clubs und Diskotheken dürfen nur Geimpfte oder Genese betreten, die gleichzeitig getestet sind (2G Plus). Diese Einschränkungen sollen nun nach Vorstellung von Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) noch bis

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