Hintergrund Eppel-Flüchtlingsheim
Nach dem versagten Einvernehmen des Technischen Ausschusses hatte das Kreis-Baurechtsamt der Stadt geantwortet, dass die Entscheidung "rechtswidrig" sei. Weder würde sich die Gemeinschaftsunterkunft negativ auf das Gewerbegebiet auswirken, noch umgekehrt. "Auch ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme liegt nicht vor, da das öffentliche Interesse an einer raschen und geeigneten
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