Abgaben

06.04.2017 UPDATE: 12.04.2017 06:00 Uhr 32 Sekunden

Auch wenn die Begriffe Steuern und Abgaben in der öffentlichen Diskussion manchmal synonym verwendet werden, meinen sie doch nicht dassel-be. Als Abgaben gelten laut Definition nämlich alle Geldzahlungen an ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen. Dazu zählen auch Steuern - aber eben nicht nur. Zu den Abgaben gehören etwa auch Sozialbeiträge, Gebühren (zum Beispiel Bearbeitungsgebühren auf Ämtern) oder Bußgelder. Während in der Abgabenordnung vor allem die Steuern geregelt sind, gibt es für alle sonstigen Abgaben eigene Gesetze. Dazu zählen auch kommunale Abgabeordnungen. Abgaben werden wie Steuern behandelt und von kleineren Betrieben oft auch gemeinsam mit den Steuern verrechnet.

In früheren Zeiten wurden Abgaben häufig in Naturalien geleistet - wie etwa im Falle des mittelalterlichen Zehnten. Mit dem Verschwinden der Naturalwirtschaft setzten sich jedoch auch bei den Abgaben Geldzahlungen durch. Meist erfolgen sie regelmäßig, obwohl auch einmalige Sonderabgaben möglich sind. abs