Hintergrund Tempo 30 Schwetzingen

04.02.2022 UPDATE: 04.02.2022 19:45 Uhr 29 Sekunden

> Für die Anordnung von Tempo 30 mit dem Verkehrszeichen 274 der Straßenverkehrsordnung (roter Rand mit der 30 im Zentrum) sind die Straßenverkehrsbehörden zuständig. Bei kreiszugehörigen Kommunen ist dies die Untere Verkehrsbehörde im Rhein-Neckar-Kreis, es sei denn, die Kommune ist auf Antrag selbst örtliche Verkehrsbehörde. Dann kann sie in Ortsstraßen, nicht aber auf Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen, eine Temporeduzierung anordnen. Auch die Ausweisung einer Tempo-30-Zone ist zulässig. In Städten ist das allerdings nicht flächendeckend möglich. Bei Großen Kreisstädten ist die Verkehrsbehörde des jeweiligen Stadtkreises zuständig. Wenn der Grund für eine Tempo-30-Ausweisung allerdings der Verkehrslärm ist, dann muss das Regierungspräsidium Karlsruhe sein Einverständnis erteilen. Dies gilt auch für kreisfreie Städte wie Mannheim oder Heidelberg. hab