Urteil: Nach Todesdrohungen an Mutter kein Sorgerecht
Die Kinder mussten die Gewalt des Vaters gegen die Mutter miterleben. Das Gericht sieht das als eine spezielle Form der Kindesmisshandlung.
Frankfurt/Main (dpa) - Häusliche Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen können die Übertragung des Sorgerechts allein auf die Mutter rechtfertigen. Von einem Kind miterlebte Gewalt gegen seine Mutter ist eine spezielle Form der Kindesmisshandlung, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt. Mit dieser Begründung wies das OLG die Beschwerde eines Vaters gegen die Übertragung des
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