Flüchtlingsrat fordert andere Form der Abschiebehaft
Wenn Migranten abgeschoben werden, dürfen sie nicht wie Gefangene untergebracht werden. Das haben europäische Richter in einem aktuellen Urteil klargestellt. In Baden-Württemberg wird dafür eine ehemalige Jugendstrafanstalt genutzt. Das birgt Konfliktpotenzial.
Pforzheim (dpa/lsw) - Baden-Württemberg muss Abschiebehäftlinge aus Sicht des Flüchtlingsrats nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anders unterbringen. "Niemand kann ernsthaft behaupten, dass sich die Bedingungen für die Inhaftierten wesentlich von denen in Strafhaft unterscheiden", sagte Geschäftsführer Seán McGinley laut einer am Freitag verbreiteten Mitteilung in Bezug auf
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