Briefwahl in Weinheim
Noch bis Freitag möglich
Noch bis Freitag, 12. März, 18 Uhr, werden im Briefwahlbüro der Stadt Weinheim im Schlossparkrestaurant (Rathaus/Schloss, Eingang A, Obertorstraße 9) Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl ausgestellt. Das Bürger- und Ordnungsamt weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht werden. Sie können auch persönlich abgeholt werden. An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen die Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt.
Online-Anträge sind nur noch bis Donnerstag, 11. März, um 12 Uhr möglich. Ein neuer Wahlschein kann am Samstag, 13. März, von 10 bis 12 Uhr erteilt werden, wenn der oder die Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass ihm oder ihr der Wahlschein nicht zugegangen ist. Bis zum Wahltag, 15 Uhr, können Wahlscheine erteilt werden, wenn der oder die Wahlberechtigte nachweist, dass er oder sie ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintragung ins Wählerverzeichnis oder die Einspruchsfrist nach den Vorschriften des Landtagswahlgesetzes oder der Landeswahlordnung versäumt hat.
Das gilt, wenn: Ihr oder sein Recht auf Teilnahme an der Landtagswahl erst nach Ablauf der vorgenannten Fristen entstanden ist, wenn sein/ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist oder wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, Symptomen einer Covid-19-Erkrankung oder Kontakt zu einer infizierten Person in den letzten zehn Tagen der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Info: Das Wahlamt befindet sich am Samstag und Sonntag im Rathaus im Weinheimer Schloss, Obertorstraße 9, Eingang A, Zimmer 209. Die dort tätigen Mitarbeiter der Stadt sind unter der Telefonnummer 06201/ 8 22 16 erreichbar.