SPD-Kommission: Schröder hat nicht gegen Parteiordnung verstoßen

Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder hat mit seinem Engagement für russische Staatskonzerne nicht gegen die Parteiordnung der SPD verstoßen. Ein Verstoß könne Schröder nicht nachgewiesen werden, entschied die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover am Montag in erster Instanz. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Berufung eingelegt werden.

08.08.2022 UPDATE: 08.08.2022 13:59 Uhr 13 Sekunden

Hannover (dpa) - Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder hat mit seinem Engagement für russische Staatskonzerne nicht gegen die Parteiordnung der SPD verstoßen. Ein Verstoß könne Schröder nicht nachgewiesen werden, entschied die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover am Montag in erster Instanz. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Berufung eingelegt werden.

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