Firmenfeier darf kein "Muss" sein
Für manche ist es das Firmenereignis des Jahres, andere können mit Unternehmensfeiern wenig anfangen.
Für manche ist es das Firmenereignis des Jahres, andere können mit Unternehmensfeiern wenig anfangen. Darf der Vorgesetzte Mitarbeiter dazu verpflichten, dabei zu sein? "Nein", sagt Arbeitsrechtler Jürgen Markowski. Das sei vom Weisungsrecht nicht umfasst. Demnach kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher bestimmen, soweit diese nicht anderweitig festgelegt sind -
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