"Chocolaterie St. Anna" Heidelberg

Die Inhaberin streitet mit der Stadt um die Dekoration ihres Ladens

Verstoß gegen die "Werbeanlagensatzung" der Stadt - Jetzt traf man sich sogar vor Gericht

23.05.2018 UPDATE: 24.05.2018 06:00 Uhr 2 Minuten, 15 Sekunden

Giuseppina Ehmann vor ihrem Geschäft: Der Wimpel an der linken Seite soll weg, auch das Herz über dem Eingang und der Schriftzug darüber werden moniert. Immerhin der Teppich darf bleiben - vorerst. Foto: Rothe

Von Steffen Blatt

Heidelberg. Es geht um einen Wimpel, einen Teppich, einen Schriftzug und ein Herz. Wegen dieser Dinge streitet Giuseppina Ehmann mit der Heidelberger Stadtverwaltung - im Prinzip, seit sie vor 13 Jahren ihre Chocolaterie in der St.-Anna-Gasse in der Altstadt eröffnete. Für Ehmann sind die Accessoires eine Verschönerung ihres Ladens, für die Verwaltung sind es "Werbeanlagen", die man nicht so einfach an einem denkmalgeschützten Gebäude anbringen darf. Jetzt traf man sich deswegen sogar vor Gericht.

Konkret ging es diesmal um den Wimpel, mit dem Ehmann an der Hausfassade für ihr Eis wirbt. Störend wirkt der eigentlich nicht, doch er verstößt gegen die "Werbeanlagensatzung" der Stadt. Dieser Vorschriftenkatalog trat am 8. März 1979 in Kraft und gilt in der Altstadt. Er regelt die Zulässigkeit von Schildern, Schriftzügen oder Ähnlichem, ebenso von Automaten sowie Vor- und Sonnenschutzdächern. Mit der Satzung soll das historische Erscheinungsbild der Altstadt bewahrt werden - nicht jeder soll für sein Geschäft werben können, wie er will. Genau das hatte über die Jahre bis zur Einführung der Vorschriften in der Altstadt überhandgenommen und sah an manchen Stellen tatsächlich nicht gerade hübsch aus.

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Nun ist der Eis-Wimpel an der Chocolaterie nach Ansicht der Stadtverwaltung zu groß. Ehmann beantragte eine Ausnahme, die Verwaltung lehnte ab, die Betreiberin klagte dagegen - und verlor vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, erst dann wollen Ehmann und ihre Anwältin überlegen, wie es weitergehen soll. Verstehen kann Ehmann die Entscheidung jedenfalls nicht. "Ich tue doch niemandem weh. Ich höre nur Lob für mein Geschäft, sogar Mitarbeiter der Stadt kommen mit ihrem Besuch hierher", sagt die 78-Jährige. Wenn es nach ihr ginge, bliebe alles so, wie es ist. "Jeder beklagt sich über die Uniformität der Geschäfte. Und ich werde verdonnert, etwas zu ändern."

Dabei ist der Wimpel nicht der einzige Stein des Anstoßes: Das Herz über dem Eingang ist laut Verwaltung auch nicht erlaubt, außerdem sei der Schriftzug an der Fassade sieben Zentimeter zu lang. Auch der kleine rote Teppich auf den Stufen zum Geschäft wurde moniert. Hier lautete der Vorwurf unter anderem: Er könnte Kunden anlocken. Außerdem ist pro Geschäft ohnehin nur eine "Werbeanlage" erlaubt. Für das Bodentextil wurde immerhin eine Lösung gefunden. Der Teppich wird für drei Jahre geduldet - dann geht der Zores womöglich wieder von vorne los. Manchmal überlegt sich Giuseppina Ehmann, ob sie sich das alles in ihrem Alter noch antun soll. Doch sie will kämpfen - und eigentlich gar nichts ändern. "Anwälte streben immer einen Kompromiss an - ich will aber keinen Kompromiss!"

Die Stadtverwaltung will auf RNZ-Anfrage zu dem konkreten Fall nichts sagen, weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Eine Sprecherin weist lediglich darauf hin, dass bei der Einhaltung der Werbeanlagensatzung alle gleich behandelt werden müssten. Auch da schüttelt Ehmann den Kopf: "Sogar Oberbürgermeister Würzner hat mir in einer Sprechstunde gesagt, dass mein Laden ein Vorzeigeobjekt für Heidelberg ist." Doch an den Paragrafen der Verordnung kommt er offenbar auch nicht vorbei.

So wie das Heidelberger Stadtoberhaupt sehen das auch die meisten von Ehmanns Kunden. "Das sieht doch toll aus", sagt eine Frau, die gerade die Chocolaterie betritt. Auch das Gästebuch ist voll des Lobes. Als "Oase in der Altstadt" wird der Laden dort bezeichnet, und Besucher aus München schrieben: "Das erste Schmuckstück, das wir in Heidelberg sehen, ist Ihre Chocolaterie."

Info: Wer hat noch Ärger mit der Werbeanlagensatzung? Schreiben Sie uns eine E-Mail an stadtredaktion@rnz.de.

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