Streit vor dem BGH gegen "Nebenkostenprivileg"
Seit Jahrzehnten zahlen viele Mieter über die Betriebskosten automatisch einen Kabelanschluss mit. Damit ist in drei Jahren Schluss. Wettbewerbsschützer fragen jetzt: War dies überhaupt rechtens?
Karlsruhe (dpa) - Von Mitte 2024 an dürfen Vermieter keine Kabelgebühren mehr auf ihre Mieter umlegen - und Wettbewerbsschützer meinen, dass das auch heute schon gegen geltendes Recht verstößt.
In einem Musterverfahren hat die Wettbewerbszentrale die Frage vor den Bundesgerichtshof (BGH) gebracht, am Donnerstag wurde in Karlsruhe verhandelt. Das Urteil wird in den nächsten Monaten
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