Plus Nach Kabelanschluss-Reform

Streit vor dem BGH gegen "Nebenkostenprivileg"

Seit Jahrzehnten zahlen viele Mieter über die Betriebskosten automatisch einen Kabelanschluss mit. Damit ist in drei Jahren Schluss. Wettbewerbsschützer fragen jetzt: War dies überhaupt rechtens?

08.07.2021 UPDATE: 08.07.2021 15:18 Uhr 1 Minute, 14 Sekunden
Kabelanschluss
Viele Jahre haben Mieter automatisch einen Kabelanschluss mitgezahlt. Eine Reform ändert dies nun und wirft neue Fragen zu "Nebenkostenprivilegien" auf. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Karlsruhe (dpa) - Von Mitte 2024 an dürfen Vermieter keine Kabelgebühren mehr auf ihre Mieter umlegen - und Wettbewerbsschützer meinen, dass das auch heute schon gegen geltendes Recht verstößt.

In einem Musterverfahren hat die Wettbewerbszentrale die Frage vor den Bundesgerichtshof (BGH) gebracht, am Donnerstag wurde in Karlsruhe verhandelt. Das Urteil wird in den nächsten Monaten

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