Gericht beschäftigt sich mit dem Verfall von Urlaub
Ohne Urlaubsantrag gibt es keinen Urlaub. Doch wie umfassend muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten darauf hinweisen, dass ihre Ansprüche auf freie Tage auch verfallen können? Das Bundesarbeitsgericht könnte dazu am Dienstag Antworten liefern.
Erfurt (dpa) - In einem juristischen Streit um den Verfall von nicht genommenen Urlaubstagen könnte ein Grundsatzurteil fallen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt verhandelt am Dienstag, unter welchen Umständen Urlaubsansprüche von Beschäftigten erlöschen.
Um was geht es?
Die Erfurter Richter müssen die Frage klären, ob und wie umfassend Arbeitgeber Angestellte im Vorfeld
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