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Verbraucherschützer kritisieren Insolvenzrechtsreform

Verbraucher werden nach einer Pleite nach drei Jahren von ihren Restschulden befreit. Der schnellere Neuanfang werde jedoch durch zu lange Schufa-Einträge behindert, kritisieren Verbraucherschützer.

27.09.2021 UPDATE: 27.09.2021 11:43 Uhr 1 Minute, 8 Sekunden
Privatinsolvenz
Verbraucherschützer kritisieren die Insolvenzrechtsreform als «Reförmchen». Foto: Alexander Heinl/dpa

Frankfurt/Main (dpa) - Verbraucherschützer sehen auch nach der Insolvenzrechtsreform dringenden Handlungsbedarf.

Zwar werden Verbraucher bei einer Pleite seit 1. Oktober 2020 nach drei Jahren statt wie zuvor weitgehend üblich nach sechs Jahren von ihren restlichen Schulden befreit. So sollen sie schneller wieder aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen können.

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