Plus BGH-Entscheidung

Wohnung kleiner als vereinbart: Mieterhöhung dennoch erlaubt

Die Miete steigt, aber der Mieter stellt fest, dass die Wohnung viel kleiner ist als gedacht. Trotzdem darf der Vermieter mehr Geld verlangen, sagt der Bundesgerichtshof.

04.02.2020 UPDATE: 04.02.2020 12:08 Uhr 48 Sekunden
Mietwohnung
Besser vorher prüfen: Interessenten messen bei einer Wohnungsbesichtigung eine Mietwohnung aus. Foto: Axel Heimken/dpa

Karlsruhe (dpa) - Mieter können an eine Mieterhöhung gebunden sein, obwohl ihre Wohnung in Wirklichkeit ein gutes Stück kleiner ist als vom Vermieter zugrundegelegt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Demnach ist die höhere Miete trotz falscher Rechengrundlage zumutbar, solange sie unter der ortsüblichen Vergleichsmiete bleibt. In dem Fall hatte ein Mieter aus

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