EuGH urteilt zugunsten von Fluggästen bei wilden Streiks
Wie weit gehen die Entschädigungsansprüche von Passagieren gegenüber Fluggesellschaften? Der oberste EU-Gerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Für die Tuifly und Fluggäste in Deutschland könnte das weitreichende Folgen haben.
Luxemburg (dpa) - Flugpassagiere können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH auch bei Behinderungen durch wilde Streiks auf Entschädigungen hoffen.
Wenn es wegen tarifrechtlich unerlaubter Arbeitsniederlegungen zu Flugausfällen oder gravierenden Verspätungen komme, seien Airlines nicht automatisch von ihrer Entschädigungspflicht befreit, urteilten die Luxemburger Richter.
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