Plus Ausgleichszahlung

EuGH urteilt zugunsten von Fluggästen bei wilden Streiks

Wie weit gehen die Entschädigungsansprüche von Passagieren gegenüber Fluggesellschaften? Der oberste EU-Gerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Für die Tuifly und Fluggäste in Deutschland könnte das weitreichende Folgen haben.

17.04.2018 UPDATE: 17.04.2018 05:08 Uhr 1 Minute, 36 Sekunden
Flugausfälle bei Tuifly
Hintergrund des Verfahrens am EuGH war der wilde Streik von Tuifly-Mitarbeitern im Herbst 2016. Foto: Peter Steffen

Luxemburg (dpa) - Flugpassagiere können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH auch bei Behinderungen durch wilde Streiks auf Entschädigungen hoffen.

Wenn es wegen tarifrechtlich unerlaubter Arbeitsniederlegungen zu Flugausfällen oder gravierenden Verspätungen komme, seien Airlines nicht automatisch von ihrer Entschädigungspflicht befreit, urteilten die Luxemburger Richter.

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