Plus Erst nach Ausschöpfung

Banken dürfen Sparverträge wegen Niedrigzinsen kündigen

Seit der Finanzkrise sind die Zinsen im Keller. Geldhäuser reagieren, zum Leidwesen ihrer Kunden. Der BGH schützt Prämiensparer vor dem vorzeitigen Verlust lukrativer Verträge - aber nur auf Zeit.

14.05.2019 UPDATE: 14.05.2019 16:48 Uhr 2 Minuten, 6 Sekunden
Sparbuch mit Zinsen
Der BGH schützt Prämiensparer vor dem vorzeitigen Verlust lukrativer Verträge - aber nur auf Zeit. Foto: Oliver Berg

Karlsruhe. (dpa) Langjährige Prämiensparer müssen die Kündigung ihrer attraktiven Altverträge durch die Sparkassen hinnehmen, wenn sie die einmal vereinbarte Bonusstaffel ausgeschöpft haben.

Danach ist das Vorgehen der Geldhäuser in der anhaltenden Niedrigzinsphase gerechtfertigt, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag (Az. XI ZR 345/18). In einem zweiten

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