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Bundesverfassungsgericht billigt Corona-Notbremse

Erstmals seit Ausbruch der Corona-Pandemie gibt das Bundesverfassungsgericht der Politik klare Leitlinien an die Hand. Der Schutz von Leben und Gesundheit rechtfertigt auch einschneidende Maßnahmen.

30.11.2021 UPDATE: 30.11.2021 05:08 Uhr 3 Minuten, 37 Sekunden
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Das Bundesverfassungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingreifen - «in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie» seien sie aber mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Foto: Nadine Weigel/dpa

Karlsruhe (dpa) - Die zentralen Maßnahmen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes aus der dritten Pandemie-Welle sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Klagen ab, die sich gegen die im Frühjahr angeordneten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen richteten. Die Grundrechtseingriffe seien durch "überragend wichtige

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