Bundesrichter: Urlaubskürzung bei Kurzarbeit Null rechtens
Zehntausende Arbeitnehmer wurden und werden in der Corona-Pandemie in die sogenannte Kurzarbeit Null geschickt - die Arbeit fällt vorübergehend komplett aus. Aber bedeutet das auch weniger Urlaub?
Erfurt (dpa) - Corona-Kurzarbeiter mit tageweisem Arbeitsausfall müssen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit der anteiligen Kürzung ihres Jahresurlaubs rechnen.
Das gelte bei Kurzarbeit Null mit längeren Zeiten ohne Arbeitspflicht, urteilte das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt im Fall einer Verkäuferin aus Nordrhein-Westfalen. Damit fällte das Bundesarbeitsgericht in
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