Bundesrichter: Urlaubskürzung bei Kurzarbeit Null rechtens
Zehntausende Arbeitnehmer wurden und werden in der Corona-Pandemie in die sogenannte Kurzarbeit Null geschickt - die Arbeit fällt vorübergehend komplett aus. Aber bedeutet das auch weniger Urlaub?

Erfurt (dpa) - Corona-Kurzarbeiter mit tageweisem Arbeitsausfall müssen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit der anteiligen Kürzung ihres Jahresurlaubs rechnen.
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