Anwohner der Fußgängerzone müssen nur teilweise Schnee räumen
Die Hauptstraße gilt zwar als Gehweg, die Anlieger sind deswegen aber nicht allein zuständig.

Wiesloch. (stoy) Als Reaktion auf den RNZ-Artikel "Warum es in Wiesloch gestern glatt blieb" über die Diskrepanz zwischen der vorbildlich geräumten Schlossstraße/Friedrichstraße und der noch am Nachmittag rutschigen Fußgängerzone meldete sich RNZ-Leser Klaus Rothenhöfer. Er merkte an, dass laut Paragraf drei, Absatz zwei der entsprechenden Satzung der Stadt "die Fußgängerbereiche Obere und
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