Wettbüro darf in Nähe der Schulsport-Halle betrieben werden
121 Meter trennen Mönchsberghalle und Glücksspiel. Die Halle gilt laut Gerichts-Entscheid nicht als Einrichtung speziell für Kinder und Jugendliche.

Von Konrad Bülow
St. Leon. In der Nachbarschaft der Mönchsberghalle in St. Leon darf ein Wettbüro betrieben werden – obwohl an der Sportstätte auch Kinder und Jugendliche trainieren. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden.
Damit geht ein Rechtsstreit zu Ende, der über zwei Jahre gedauert hatte. Eine auf der Insel Malta ansässige Kapitalgesellschaft




