Plus St. Leon-Rot

Wettbüro darf in Nähe der Schulsport-Halle betrieben werden

121 Meter trennen Mönchsberghalle und Glücksspiel. Die Halle gilt laut Gerichts-Entscheid nicht als Einrichtung speziell für Kinder und Jugendliche.

11.11.2025 UPDATE: 11.11.2025 04:00 Uhr 2 Minuten, 5 Sekunden
Nach einem Betreiberwechsel musste eine neue Betriebserlaubnis für das Wettbüro in der der Kronauer Straße in St. Leon beantragt werden. Wegen der Nähe zur Mönchsberghalle lehnte das Regierungspräsidium dies aber ab. Der Betreiber des Wettbüros zog vor das Verwaltungsgericht – und bekam Recht. Fotos: tt

Von Konrad Bülow

St. Leon. In der Nachbarschaft der Mönchsberghalle in St. Leon darf ein Wettbüro betrieben werden – obwohl an der Sportstätte auch Kinder und Jugendliche trainieren. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden.

Damit geht ein Rechtsstreit zu Ende, der über zwei Jahre gedauert hatte. Eine auf der Insel Malta ansässige Kapitalgesellschaft

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