Platz und Personal fehlen für Ganztagsbetreuung in Grundschulen
Der Rechtsanspruch ist eine "Mammutaufgabe" für Kommunen. Kritik an Bundesregierung wird laut.
Von Lukas Werthenbach
Region Heidelberg. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler gilt zwar erst ab dem Schuljahr 2026/2027, doch schon jetzt sorgt das vom Bund erlassene Gesetz insbesondere in den Rathäusern für viel Arbeit. Vereinzelt war auch schon Kritik in Richtung Berlin zu vernehmen, da man dort die Umsetzung dieser Idee nicht zu Ende gedacht habe.
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