Oberbürgermeisterwahl Weinheim

"Fridi" Miller steht eine weitere Niederlage bevor

Verwaltungsgericht verhandelte Anfechtungsklage zur Wahl in Ubstadt-Weiher - Bank hat Millers Konto gesperrt

28.11.2018 UPDATE: 29.11.2018 06:00 Uhr 2 Minuten, 33 Sekunden

Dauerkandidatin Friedhild (Fridi) Miller. Foto: zg

Von Philipp Weber

Karlsruhe/Weinheim. Die endgültige Entscheidung wird zwar erst heute bekannt gegeben, aber es zeichnete sich schon am Mittwoch ab: Friedhild Anni ("Fridi") Miller (49) wird wohl auch mit der Anfechtungsklage zur Bürgermeisterwahl in Ubstadt-Weiher bei Bruchsal keinen Erfolg haben. Das zeigte die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, an deren Ende Miller in Tränen ausbrach - obwohl die vierte Kammer unter Vorsitz von Richterin Claudia Protz bemüht war, ihr das Prozedere zu erklären.

Sagt die Verhandlung etwas über Weinheim aus? Eher indirekt: Für Ubstadt-Weiher und Weinheim sind verschiedene Kammern zuständig, außerdem hat Miller ihre Wahlanfechtungen unterschiedlich begründet. Für Weinheim ist noch kein konkreter Verhandlungstermin absehbar. Beobachter gehen davon aus, dass im Frühjahr verhandelt wird. Dennoch war es interessant, den Ablauf einer solchen Verhandlung zu erleben - zumal derzeit die Frage im Raum steht, ob Klägerin Miller überhaupt prozessfähig ist. Die siebte Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hatte diese Frage zuletzt verneint und sich dabei auf das Gutachten eines Psychiaters gestützt. Die Karlsruher Kammer wollte Millers Klage am Mittwoch nicht sofort abweisen. Vielmehr zeigte sich Richterin Protz erfreut, weil Miller persönlich teilnahm. Die Kammer wolle sich nicht ausschließlich auf Gutachten stützen (Miller hatte diese vorgelegt, Anm. d. Red.), sondern sich einen persönlichen Eindruck verschaffen.

Warum kann Miller keinen Prozesspfleger beantragen? Miller hatte im Vorfeld beantragt, dass ihr ein Prozesspfleger zugeordnet wird. Weil die Kammer dem nicht nachkam, legte sie zu Beginn einen Befangenheitsantrag gegen Richterin Protz vor. Diesen wies die Kammer jedoch als "rechtsmissbräuchlich" zurück. Klägerin Miller könne den Mangel einer etwaigen Prozessunfähigkeit durch Antrag auf Betreuung beim Betreuungsgericht beheben. Prozesspfleger würden nur dann zugeordnet, wenn Eingriffsverwaltung zum tragen kommt. Einfacher gesagt: Wenn sich Bürger gegen staatliche Maßnahmen wehren.

Wie bewertete das Gericht Millers Wahlanfechtungsklage? Richterin Protz ließ dennoch weiterverhandeln - unter dem Vorbehalt, dass Miller die Hürde der Prozessfähigkeit nimmt. Miller hatte das Ergebnis der Bürgermeisterwahl vom 6. Mai in Ubstadt-Weiher angefochten, weil der als rechtsextremistisch geltende Kandidat Philipp Hasselbach nicht wählbar gewesen sei. Zudem seien auf den Stimmzetteln weder Stand noch Beruf des Kandidaten vermerkt worden. Außerdem habe Hasselbach ein Video von der Kandidatenvorstellung gemacht, was nicht erlaubt sei. Die Kammer konfrontierte Miller mit Gegenargumenten: Zum einen hatten die reklamierten Fehler das Ergebnis der Wahl - Amtsinhaber Tony Löffler (59, CDU) hatte mit 95 Prozent der Stimmen gewonnen - nicht wesentlich beeinflusst. Zum anderen wäre der Fehler auf den Stimmzetteln nur erheblich, wenn Hasselbach gesiegt hätte.

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Wie waren die Reaktionen? Miller brach in Tränen aus und erzählte von ihrer Tochter, die man ihr zu Unrecht "weggenommen" habe. Richterin Protz wies Miller darauf hin, dass sie die Klage noch zurückziehen könne - um finanziell günstiger wegzukommen. Miller lehnte ab. Sie will die Entscheidung abwarten. Diese könnte wohl entweder doch auf eine Ablehnung von Millers Klage hinaus laufen. Oder auf ein Urteil zugunsten des Kommunal- und Prüfungsamts im Kreis Karlsruhe. Dieses hatte Millers ersten Einspruch abgelehnt. Amtsleiter Joachim Schöffler wunderte sich, warum die Kammer zunächst das Thema Ergebnisbeeinflussung und erst dann einige von Miller monierte Fehler abgearbeitet hatte. Offenbar habe man das Brett an den dünneren Stellen gebohrt. Wahlsieger Löffler zeigte sich erleichtert. Er wird aber wohl noch warten müssen, ehe er seine Gemeinde auch als offiziell gewählter Bürgermeister führen kann.

Wie geht es weiter? Theoretisch kann "Fridi" Miller jetzt vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ziehen, sofern dieser das zulässt. Praktisch dürfte das schwierig werden, weil sie hierfür einen Anwalt braucht. Und der will bezahlt werden. Miller sagte jedoch gegenüber Richterin Protz, dass ihre Bank ihr Girokonto gesperrt habe. Der RNZ legte sie ein entsprechendes Schreiben vor. Darin teilt die Rechtsabteilung der Bank - eine Kreissparkasse im Raum Stuttgart - ihrer Kundin mit, davon erfahren zu haben, dass bei ihr fortwährend Geschäftsunfähigkeit anzunehmen sei. Unter Mitwirkung eines Betreuers dürfe Miller wieder über das Konto verfügen. Sie will aber keinen Antrag auf Betreuung stellen, weil sie sich weiter in ihrer Partei "Fridi" engagieren und bei der Europawahl antreten will.

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