Kein "Eppelheim reloaded"
Kampf um OB-Stuhl bleibt in der Zweiburgenstadt wohl aus

Fridi Miller (parteilos). Fotos: Alex/privat
Weinheim/Region. (web) Sie war Weinheims OB-Wahlsieger Manuel Just (39, parteilos) am 10. Juni chancenlos unterlegen. Dennoch hat sie Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt und eine Klage nicht ausgeschlossen: Dauerkandidatin Fridi Miller (48). Das führt dazu, dass das Amt des OBs Mitte August nicht wie geplant an Just übergehen kann.
Klar gewonnen – und trotzdem nicht Rathauschef. Das ruft Erinnerungen hervor: In der Region ist zu hören, dass Weinheim zum "zweiten Eppelheim" geraten könnte. Tatsächlich gibt es Gemeinsamkeiten – zumindest was die Dramaturgie anbelangt. Die inhaltlichen Unterschiede sind indessen größer: So kam die Wahlanfechtung in Eppelheim nicht vom politischen Gegner, sondern von Georg S., einem Bürger. Der hatte moniert, dass ein Werbeplakat der Siegerin, Patricia Popp (SPD, heutiger Nachname: Rebmann), zu nah am Wahllokal hing.
Nächster Unterschied: Just verzichtet nach ausführlichen Beratungen "freiwillig" auf die Rolle des Amtsverwesers. Drohen dem noch amtierenden Hirschberger Bürgermeister und seiner Familie doch erhebliche versorgungsrechtliche Risiken, wenn Millers Einspruch wider Erwarten Erfolg hat. Patricia Popp hegte ähnliche Befürchtungen, sodass Amtsinhaber Dieter Mörlein zunächst einfach weitermachte. Als klar war, dass Popps Befürchtungen – sie war bis dahin nie politische Beamtin gewesen – jeder Grundlage entbehrten, weigerte sich Mörlein, Platz zu machen. Obwohl der Gemeinderat Popp sogar zur Amtsverweserin bestimmte.
Solche Auseinandersetzungen drohen Weinheim nicht – nicht aus diesem Grund: Amtsinhaber Heiner Bernhard will am 11. August, 24 Uhr, seinen Ruhestand antreten. Sein hauptamtlicher Stellvertreter, Erster Bürgermeister Torsten Fetzner, führt die Amtsgeschäfte weiter, bis über die Rechtmäßigkeit von Justs Wahl entschieden ist. Bis das so weit ist, könnte es dauern: vor allem, wenn Miller vor Gericht zieht.
Man werde den Fall angesichts der politischen Blockade in einer Kommune zwar zügig behandeln, wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Karlsruhe versicherte: Auch in der Causa Popp lag das Urteil im April 2017 vor, "nur" vier Monate nach dem geplanten Beginn ihrer Amtszeit.
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Doch Kläger S. weigerte sich, das abschlägige Urteil zu akzeptieren – und beantragte beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Revision. Der VGH lehnte den Antrag im August 2017 ab. Legt man also den Eppelheimer Maßstab an, müsste Just noch bis Frühjahr 2019 warten. Wie oft Dauerkandidatin Miller bis dahin noch antritt? Am Sonntag geht’s weiter: bei der Bürgermeisterwahl in Gaiberg.