Oberbürgermeisterwahl Weinheim

Fridi Miller erkennt Ergebnis nicht an

Just habe gegen DSGVO verstoßen - Kommt es zum Prozess, muss der Gemeinderat reagieren

11.06.2018 UPDATE: 12.06.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 26 Sekunden
Fridi Miller. Foto: zg

Weinheim. (web) Deutlicher hätte es kaum ausgehen können. Manuel Just (39, parteilos) hat die OB-Wahl in Weinheim am Sonntag im ersten Anlauf mit 68,4 Prozent der Stimmen für sich entschieden. Dennoch soll die Wahl offenbar angefochten werden. Kandidatin Fridi Miller (48) erklärte in einem Telefonat mit der RNZ, dass sie das Ergebnis nicht anerkenne.

Sie vermute unter anderem, dass Just und die Stadt gegen die seit 25. Mai geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hätten. Die Wahl hatte sie mit einem Stimmenanteil von 0,2 Prozent verloren. "Bis jetzt liegen uns keine Beschwerden vor", sagte Stadtsprecher Roland Kern.

Das wäre allerdings auch sehr früh. Das amtliche Endergebnis der OB-Wahl soll erst am Donnerstag bekannt gegeben werden. Erst dann läuft die Widerspruchs-Frist von einer Woche vor dem Regierungspräsidium in Karlsruhe an. Sollte die Rechtsaufsichtsbehörde den Widerspruch zurückweisen - was angesichts der Eindeutigkeit des Ergebnisses wahrscheinlich ist -, steht Miller der Rechtsweg vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe offen.

Das wiederum könnte zu organisatorischen Problemen führen, da Gerichte sich mit ihren Terminvergaben nicht an Amtszeiten von Oberbürgermeistern halten können. Heißt: Sollte bis zur offiziell geplanten Amtsübernahme von Manuel Just am 13. August noch ein Verfahren ausstehen, müsste der Gemeinderat entscheiden, wie es weitergeht.

Denn dann könnte Just sein Amt nicht antreten. Dabei stünden dem Gremium zwei Lösungswege offen, von denen einer sich noch einmal verzweigt, erklärt Stadtsprecher Kern. Zunächst könnte es der Gemeinderat ablehnen, einen Amtsverweser zu bestimmen. Damit würde Erster Bürgermeister Torsten Fetzner die Amtsgeschäfte des OB so lange übernehmen, bis der Prozess abgeschossen ist.

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Bestimmt der Gemeinderat einen Amtsverweser, bieten sich qua Rechtslage der bisherige Amtsinhaber, Heiner Bernhard (60, SPD), sowie Wahlsieger Just an. Bernhard aber hat bereits schriftlich erklärt, für das "Amt" des Amtsverwesers nicht zur Verfügung zu stehen.

Auch das ist rechtens. Somit blieben die Alternativen Fetzner und Just, wobei eigentlich nur Just in Frage kommt: Ihn nicht zu bestellen, wäre bei über zwei Dritteln Wählerzustimmung politischer Unfug.

In dieser Rolle könnte sich Just bereits Oberbürgermeister nennen, er dürfte auch die Ratssitzungen leiten, aber nicht mitstimmen, so Kern. Das mag angesichts des klaren Wählerauftrags ärgerlich sein. Aber im Endergebnis würde eine Wahlanfechtung durch Miller wohl das bleiben, was schon ihre Kandidatur gewesen ist: eine Fußnote in Weinheims Wahlhistorie.

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