Einspruch zurückgewiesen

Fridi Miller scheitert mit Anfechtung der Weinheimer OB-Wahl

Allerdings will die Mitbewerberin die Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe nicht akzeptieren und dagegen klagen.

13.08.2018 UPDATE: 14.08.2018 06:01 Uhr 2 Minuten, 49 Sekunden

Fridi Miller

Weinheim/Karlsruhe. (ans/cab) Das Regierungspräsidium in Karlsruhe (RP) hat den Einspruch von Fridi Miller gegen die Gültigkeit der Weinheimer Oberbürgermeisterwahl zurückgewiesen. Das RP sah nach eigenen Angaben weder einen Verstoß gegen die neue Datenschutzgrundverordnung noch eine strafbare Wahlbeeinflussung.

Miller hatte als Kandidatin bei der Wahl Anfang Juni 0,2 Prozent der Stimmen geholt. Dem Wahlsieger, Manuel Just (68,4 Prozent), warf sie anschließend vor, mit einem Schreiben an Erstwähler gegen den neuen Datenschutz verstoßen zu haben. Nach der Entscheidung des RP will sich Miller nicht geschlagen geben. Sie kündigte am Montag im Gespräch mit der RNZ eine Klage beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe an. Dafür hat sie einen Monat Zeit.

Sie werde durch alle Instanzen gehen, sagte Miller. Notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Für Weinheim und Wahlsieger Just, der noch Bürgermeister in Hirschberg an der Bergstraße ist, geht die Hängepartie also weiter. Torsten Fetzner überraschte das am Montag nicht. Das entspreche der "zwischenzeitlich systematischen Handlungsweise der Dauer-Bürgermeisterkandidatin Miller", schrieb er auf Anfrage. Gleichwohl wertete Weinheims Erster Bürgermeister die Entscheidung des RP als "wichtigen ersten Schritt" und "klares Signal", das er mit Erleichterung aufnahm.

Fetzner führt seit Montag auch die Amtsgeschäfte des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt. Der bisherige Amtsinhaber, Heiner Bernhard, ist seit Sonntag im Ruhestand und hatte schon vor der Wahl klargemacht, dass er als Amtsverweser nicht zur Verfügung stehen würde. Wahlsieger Just hatte ebenfalls darauf verzichtet. Er hatte darauf verwiesen, dass ihm als Beamtem auf Zeit erst ab zwölf Jahren im Amt versorgungsrechtliche Ansprüche zustehen. Just ist aber erst seit gut elf Jahren Bürgermeister in Hirschberg, und als Amtsverweser wäre er das Risiko eingegangen, die Versorgungsansprüche zu verlieren - je nachdem, wie es in Weinheim weitergeht oder ob es gar zu einer Neuwahl kommt.

Allerdings: Am 1. Juli 2019 hat Just in Hirschberg die zwölf Jahre voll. Daher sagte er am Montag auf RNZ-Anfrage: Sollte es dann noch immer eines Amtsverwesers bedürfen, weil die gerichtlichen Entscheidungen noch auf sich warten lassen, dann werde er den Posten "mit an sicher grenzender Wahrscheinlichkeit übernehmen". Bis spätestens dahin muss Fetzner die Doppelbelastung also tragen.

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Während Miller am Montag davon überzeugt war, dass ihre Klage Erfolg haben wird, skizzierte ein Sprecher des Karlsruher Verwaltungsgerichts gegenüber der RNZ den weiteren Verfahrensweg. Die wichtigste Frage ist dabei, wie lange alles dauert: "Da gibt es keine feste Regel", so der Sprecher. Solche Wahlrechtsanfechtungen könnten zwar vom Gericht vorgezogen und "relativ zügig" verhandelt werden. Doch "relativ zügig" bedeutet dann immer noch "in wenigen Monaten" zuzüglich der vierwöchigen Klagefrist.

Je nach Ausgang des Verfahrens könne gegen das Urteil der ersten Instanz Berufung eingelegt werden. Die Revision müsse dann aber auch zugelassen werden, so der Sprecher. In diesem Fall könne es zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim kommen. Dass es danach in Millers Fall bis zum Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig oder gar bis nach Straßburg weitergeht, wagte der Gerichtssprecher in Karlsruhe bei aller Vorsicht doch zu bezweifeln: "Meistens gehen diese Klagen gar nicht in die zweite Instanz." Dennoch heißt es Warten in Weinheim. Auch für Just.

Für ihn war die RP-Entscheidung ebenfalls das, was er erwartet hatte. Auf Millers Klage hatte er sich auch schon eingestellt. Der gut 20-seitige Bescheid des RP sei "qualititaiv hochwertig" und habe, so wie er das beim ersten Überfliegen feststellen konnte, "Hand und Fuß". Der Hirschberger Bürgermeister fand es aber wirklich ärgerlich, dass es damit so lange gedauert hat: "Der Einspruch ist am 20. Juni erfolgt. Jetzt haben wir den 13. August." Da tröste auch die Qualität nur bedingt. Justs Weinheimer Amtszeit würde durch Millers Schritte nicht kürzer, sollte sie scheitern. Erst sobald die Wahl endgültig für rechtens erklärt ist, beginnen die acht Amtsjahre.

Gedulden müssen sich jetzt auch die Hirschberger. Denn einen Termin für die Bürgermeisterwahl soll es erst dann geben, wenn die Gerichte entschieden haben: "Die Gemeinde ist aber nicht lahmgelegt, nur die Wahl", machte Just deutlich: "Ich werde meinen Verpflichtungen bis zum Schluss gerecht werden." Trotzdem wolle er auch in Weinheim "mit großer Präsenz" unterwegs sein.

Justs Handeln stößt in Weinheim auf unterschiedliche Resonanz. Die Weinheimer Liste hält ihn für mutlos, weil er nicht als Amtsverweser antritt. CDU und Freie Wähler verstehen ihn. Grüne und SPD sehen die Qualitäten von Fetzner an der Verwaltungsspitze. Mit Blick auf seine Belastung hat die Linke eher mit ihm Mitleid als mit Just: "Fetzner muss zwei Jobs auf einmal für das gleiche Geld machen."

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