Verhandlung zu Ubstadt-Weiher ist für Weinheim interessant
Auch hier hatte die ewige Kandidatin geklagt - Ein Fingerzeig

Friedhild Anni Miller ist 48 Jahre alt, Familienhelferin und "Aufdeckungspolitikerin", wohnt in Sindelfingen, hat eine Tochter und ist parteilos. Foto: privat
Weinheim/Karlsruhe. (web) Sie wolle das System lahmlegen, sagt Fridi Miller (49), wenn man sie auf ihre bisher erfolglosen Kandidaturen und Wahlanfechtungen anspricht. Lahmgelegt hat sie die Kommunalpolitik indessen weder in Weinheim noch in Ubstadt-Weiher, wo sie jeweils gegen die Ergebnisse der OB- beziehungsweise Bürgermeister-Wahl vorgegangen ist. In Weinheim hatte Manuel Just (40, parteilos) die OB-Wahl am 10. Juni mit 68,4 Prozent der Stimmen gewonnen, in Ubstadt-Weiher hatte Amtsinhaber Tony Löffler (CDU) am 6. Mai mit 95-prozentiger Zustimmung gesiegt.
Dass diese Kommunen in einem Atemzug genannt werden, hat mit den jeweiligen Prozessen vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe zu tun. Dort hat Miller gegen das Land geklagt, nachdem die Rechtsaufsichtsbehörden ihre Einsprüche zurückgewiesen hatten. Laut Gerichtssprecher Wilfried Holz ist für Weinheim noch kein Prozess-Termin abzusehen, doch die Wahl von Ubstadt-Weiher wird am Mittwoch, 28. November, behandelt.
Miller will sich in beiden Prozessen einen Verfahrenspfleger zuordnen lassen, der sie vertritt - sofern sie für prozessunfähig erklärt wird. Die jeweils zuständigen Kammern müssen also erst einmal klären, ob Miller in dieser Sache recht hat - und was das bedeutet. Am Mittwoch gilt das für die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts.
Für Weinheim sei zwar die zwölfte Kammer zuständig, die zu einer anderen Bewertung kommen kann, so Holz. Es kann aber sein, dass sich die Beurteilungen nicht wesentlich unterscheiden - wenn es klare Regeln oder eine eindeutige Rechtssprechung gibt. Die Verhandlung am Mittwoch könnte also ein Fingerzeig sein, wohin die Reise geht - für Weinheim.
Dort wartet Just aus versorgungsrechtlichen Gründen bis Juli 2019, ehe er zumindest Amtsverweser wird - sofern die Gerichte nicht eher entscheiden.



