Weinheim

OB-Wahl ist jetzt vor Gericht - Just muss weiter warten

Dauerkandidatin Fridi Miller hat Verwaltungsgericht eingeschaltet - SPD-Regionalpolitiker Helmut Beck fordert gesetzliche Neuregelungen

12.09.2018 UPDATE: 13.09.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 48 Sekunden

Manuel Just. Foto: Bernhard Kreutzer

Von Philipp Weber

Weinheim. Es war zu erwarten: Dauerkandidatin Friedhild Miller (49) zieht vor das Verwaltungsgericht in Karlsruhe, um das Ergebnis der Weinheimer OB-Wahl vom 10. Juni zu kippen. Das bestätigte sie am Donnerstag im Gespräch mit der RNZ, die sie in Villingen-Schwenningen erreichte. Dort war sie am Dienstagabend bei einer Podiumsdiskussion aufgetreten: Die Bürger der badisch-schwäbischen Doppelgemeinde dürfen am 7. Oktober einen neuen Oberbürgermeister wählen.

In Weinheim wirft Miller der Stadt und Wahlsieger Manuel Just (parteilos) unter anderem Wählertäuschung und Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung vor. Zur Erinnerung: Der amtierende Hirschberger Bürgermeister hatte die Wahl im ersten Anlauf mit 68,4 Prozent gewonnen. Die mit 0,23 Prozent Stimmenanteil chancenlose Miller hatte daraufhin das Regierungspräsidium in Karlsruhe eingeschaltet. Die Rechtsaufsichtsbehörde wies ihren Einspruch am 10. August zurück. Gegen diesen Bescheid geht Miller nun gerichtlich vor: Am Montag habe sie ein entsprechendes Schreiben an das Karlsruher Verwaltungsgericht abgeschickt, sagt sie. Per Einschreiben. Damit hat sie die Widerspruchsfrist, die am morgigen Freitag endet, gewahrt.

Dauerkandidatin Friedhild (Fridi) Miller will den Rechtsweg ausschöpfen. Foto: zg

In ihrer Klageschrift wirft sie Just Wählertäuschung vor, weil dieser die OB-Geschäfte nicht als Amtsverweser übernommen hat. Just hatte dies schweren Herzens abgelehnt, da er in Hirschberg noch keine zwölf Jahre im Amt ist - und ihm im schlimmsten Fall versorgungsrechtliche Einbußen drohen. Miller hält ihm deshalb Profitstreben vor. Außerdem wehrt sie sich gegen die Kosten von 1000 Euro, die das Karlsruher Regierungspräsidium geltend macht. Eine ähnliche Überprüfung durch das Regierungspräsidium in Stuttgart habe nur 200 Euro gekostet.

Außerdem hat die Dauerkandidatin beantragt, dass der Prozess so lange ausgesetzt wird, bis man ihr einen Verfahrenspfleger zur Seite stellt. Hintergrund sei ein Gutachten zu ihrer eigenen Prozessfähigkeit, das in einem gänzlich anderen Fall in Auftrag gegeben worden sei - und bei dem der Gutachter nochmals nacharbeiten müsse, so Miller. Bis all das geklärt ist, dürfte noch mehr Zeit ins Land gehen - was ihr zupass kommt. Ist es doch ihr erklärtes Ziel, die Amtsübernahme durch Just lange zu verhindern.

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Miller-Kritiker sehen darin Anzeichen von Rechtsmissbrauch. So forderte zuletzt auch Helmut Beck gesetzliche Änderungen, um Dauerkandidaten wie Miller auszubremsen. Der SPD-Funktionär und frühere Bürgermeister der Stadt Sinsheim hat Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) dazu aufgefordert, einen Vorschlag zu überprüfen. Einsprüche gegen Wahlergebnisse sollen möglich bleiben, so die Idee: "Nach einer ablehnenden Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde kann aber nur dann der Rechtsweg beschritten werden, wenn der Einsprecher bei der Wahl mindestens zwei Prozent der Stimmen erhalten hat."

Winfried Klenk (CDU) winkt ab. Er könne den Unmut vieler Bürger verstehen, so der zuständige Staatssekretär. "Aber ein geringer Stimmenanteil sagt nichts darüber aus, ob eine Wahlanfechtung in der Sache unbegründet ist." Das Grundgesetz sehe die Möglichkeit vor, auch Wahlergebnisse anzufechten. Ebenso wie die Chance, derartige Einwände von unabhängigen Gerichten prüfen zu lassen. Klenk versichert jedoch, dass das Ministerium Alternativen prüfe.

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