Weinheim

Hängepartie ums Amt des Oberbürgermeisters geht weiter

Fridi Miller will nach Ablehnung ihres Einspruchs klagen – Fraktionen sind nicht überrascht – Weinheimer Liste erneuert Kritik an Just

13.08.2018 UPDATE: 14.08.2018 06:00 Uhr 2 Minuten, 9 Sekunden

Rathaus im Weinheimer Schloss. Foto: Reinhard Lask

Weinheim. (fjm/ans) Das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe hat den Einspruch von Fridi Miller gegen die Oberbürgermeisterwahl im Juni abgelehnt, die ehemalige Kandidatin will jetzt klagen. Beides hat die Vertreter der Fraktionen im Gemeinderat gestern nicht überrascht. Die Bewertung der Übergangszeit bis zum wahrscheinlichen Amtsantritt von Manuel Just, der die Wahl deutlich gewonnen hatte, fällt jedoch sehr unterschiedlich aus.

Susanne Tröscher, CDU-Stadträtin, findet die Entscheidung des RP richtig. "Miller schöpft zwar nur ihre rechtsstaatlichen Möglichkeiten aus, aber im Grunde ist das eine Masche, die man nicht gutheißen kann." Sie befürworte eine Gesetzesänderung, um Einsprüche und Klagen wie die von Miller zu erschweren: "Jemand mit einer so geringen Stimmenanzahl sollte diese Möglichkeiten nicht unbegrenzt für Rachefeldzüge haben", so Tröscher. Nun müsse man sich aber darüber klar werden, wie viele Informationen Just in der Übergangszeit bekommen soll. "Wenn er nicht bereit ist, als Amtsverweser anzutreten, sollte er auch noch nicht von seinem Vorgänger gebrieft werden", so Tröscher. "Herr Just ist bis zu seinem Antritt eigentlich nur ein Tourist, das ist aber meine persönliche Meinung."

Innerhalb der CDU sehen das einige anders, zum Beispiel Fraktionschef Holger Haring: "Wenn sich Herr Just jetzt in ein stilles Kämmerchen verzieht, würde das Stillstand für Weinheim bedeuten. Das geht gar nicht." Just müsse informiert werden und sich in Weinheim sehen lassen, das erwarteten auch seine Wähler.

Das sah Klaus Ditzen von den Freien Wählern ähnlich: "Ich hätte nichts dagegen, dass er auf den neusten Stand gebracht wird." Er könne Justs Entscheidung nachvollziehen, sein Amt vor dem Ende des Verfahrens noch nicht anzutreten: "Er soll seine volle Pension haben, dafür hat er gearbeitet."

Michael Lehner (Weinheimer Liste) erneuerte dagegen die Kritik seiner Fraktion an Justs Entscheidung: "Mir tut es leid, dass er das Amt nicht antritt - eigentlich wider das Versprechen, sich für Weinheim einzusetzen." Diese Entscheidung zeuge von fehlendem Mut. Er gehe aber davon aus, dass Just am 1. Juli 2019 als Amtsverweser antreten werde. Dann stünden ihm unabhängig von Millers Wahlanfechtung volle Pensionsansprüche als Beamter auf Zeit zu.

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Ähnlich sah das Carsten Labudda, Stadtrat der Linken. Just bestätigte diese Annahme auf RNZ-Anfrage "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit". Mitleid hatte Labudda mit dem OB in Wartestellung nicht: "Warum sollte ich Mitleid haben? Ihm ist doch kein Leid zugefügt worden." Wenn überhaupt jemand Mitleid verdient habe, dann sei das der aktuelle Amtsverweser, Erster Bürgermeister Torsten Fetzner, so Labudda: "Der muss jetzt zwei Jobs auf einmal für das gleiche Geld machen." Dafür habe er noch kein Wort des Danks und des Respekts gehört.

Lob bekam Fetzner aber von der Grünen Alternativen Liste (GAL): "Wir haben mit unserem Ersten Bürgermeister einen hervorragenden Amtsverweser", sagte Fraktionsvorsitzende Elisabeth Kramer. Sie sei deswegen optimistisch: "Millers Klage ist lästig, aber die Kommunalpolitik in Weinheim wird weiter funktionieren." Eine Gesetzesänderung sei vielleicht notwendig, um solche Einsprüche zu erschweren. "Aber das hätte auf diesen Fall sowieso keine Auswirkungen mehr."

Gegen eine Verschärfung der Regeln sprach sich Stella Kirgiane-Efremidou (SPD) aus: "In einer Demokratie muss man auch Personen wie Frau Miller aushalten", sagte sie. "Wir müssen nicht wegen ihr die Gesetze ändern." Eine mögliche Klage werde den Gemeinderat nicht an seiner Arbeit hindern, Amtsverweser Fetzner, wisse was in Weinheim los ist: "Wir werden die Zeit bis zu Justs Amtsantritt gut überbrücken."

Fraktionsvertreter der FDP waren am Montag nicht mehr für eine Stellungnahme zu erreichen.

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