Keine Grabsteine aus Kinderarbeit
Die Friedhofsordnung wird angepasst. In Zukunft soll ein Zertifikat oder eine lückenlose Dokumentation nötig sein.

Von Sabine Hebbelmann
Nußloch. Bereits im September 2021 hatte sich der Gemeinderat mit einer Änderung im Bestattungsgesetz Baden-Württemberg beschäftigt. Es geht darum zu vermeiden, dass für Grabsteine und Grabeinfassungen auf hiesigen Friedhöfen Kinder in anderen Weltregionen in Steinbrüchen ausgebeutet werden.
Mit Paragraf 15 Absatz 3 hatte das Land für Kommunen
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