Muss Hallennutzung bald versteuert werden?
Die Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes könnte ab Januar greifen. Das Beispiel Meckesheim zeigt, welche Bereiche davon betroffen wären.
Meckesheim. (lew) Mit der Neuregelung von Paragraf 2b des Umsatzsteuergesetzes steht ab dem 1. Januar 2023 ein "Bürokratiemonster" vor der Tür, das viele schon jetzt fürchten. Doch noch gibt es die Möglichkeit eines Aufschiebens oder sogar einer kompletten Aufhebung der vorgesehenen Anpassung. Konkret geht es bei der Neuregelung darum, dass die europarechtlichen Vorgaben zur
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