"Eine Entschädigung gibt es grundsätzlich nicht"
Die Stadt will ein Gewerbegebiet ausweisen. Die Wohnnutzung könnte auch für Zementwerk Problem werden.
Von Thomas Frenzel
Leimen. Bestandsschutz gilt auf beiden Seiten der Rohrbacher Straße. Auf der Westseite für das 1896 errichtete Zementwerk von Heidelberg Materials, auf der Ostseite für die erkennbar angejahrte Wohnbebauung. Das Problem: Nach der erfolgten Einstellung der Klinkerproduktion will der Zementkonzern sein Werkareal umstrukturieren. Das wirft Fragen nach dem
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