Plus Leimen

"Eine Entschädigung gibt es grundsätzlich nicht"

Die Stadt will ein Gewerbegebiet ausweisen. Die Wohnnutzung könnte auch für Zementwerk Problem werden.

29.03.2023 UPDATE: 29.03.2023 06:00 Uhr 2 Minuten, 30 Sekunden
Blick von der Leimener Nordostumgehung auf das Areal „nördlich des Oberklammwegs“ mit dem Zementwerk auf der anderen Seite der Rohrbacher Straße im Hintergrund. Foto: Frenzel

Von Thomas Frenzel

Leimen. Bestandsschutz gilt auf beiden Seiten der Rohrbacher Straße. Auf der Westseite für das 1896 errichtete Zementwerk von Heidelberg Materials, auf der Ostseite für die erkennbar angejahrte Wohnbebauung. Das Problem: Nach der erfolgten Einstellung der Klinkerproduktion will der Zementkonzern sein Werkareal umstrukturieren. Das wirft Fragen nach dem

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