Dossenheim

Eigentümer sollen Weisung von 1967 umsetzen und Garten durch Parkplätze ersetzen

Ein Bauantrag lässt ein über 50 Jahre altes Versäumnis auffliegen. Das Landratsamt besteht auf die nie umgesetzte Weisung von 1967.

30.05.2021 UPDATE: 31.05.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 46 Sekunden
Stellplätze statt Idylle? Sabine und Joachim Jungfleisch zeigen, wo das Landratsamt die Errichtung der Parkplätze fordert. Foto: Alex

Von Doris Weber

Dossenheim. In bester Absicht hatten Sabine und Joachim Jungfleisch beantragt, drei Stellplätze – zwei davon mit E-Ladestationen – als Schrägparker im Vorgarten ihres Mehrfamilienhauses im Gassenweg errichten zu dürfen. Wegen des damit verbundenen Wegfalls öffentlicher Stellplätze auf der Straße, so signalisierte die Gemeinde, würde sie ihr Einvernehmen mit dieser Sondernutzung versagen. Das war schade, aber hinnehmbar. Die Eigentümer des Wohnhauses mit elf Mietparteien zogen den Antrag daraufhin zurück. Was Vermieter wie Mieter jetzt aber entsetzt, ist die Forderung des Rhein-Neckar-Kreises, im rückwärtigen Bereich fünf Parkmöglichkeiten einzurichten.

Das in Ziegelhausen lebende Paar wollte eigentlich einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Entsprechend positiv waren beide gestimmt, als sie im Rathaus bei Bauamt und Bürgermeister vorsprachen und dann den Bauantrag stellten. Enttäuscht waren sie, als der Technische Ausschuss diesen Antrag in nicht-öffentlicher Sitzung vorberatend ablehnte. Entgeistert und fassungslos sind sie und ihre Mieter, seit sie im Nachgang zu ihrem Antrag den von der Bauaufsichtsbehörde verfassten Brief gelesen haben. Das Landratsamt fordert sie darin auf, Stellplätze in Zahl und Örtlichkeit wie sie 1967 bei Erteilung der Baugenehmigung gefordert worden waren, im rückwärtigen Bereich herzustellen. Die Gemeinde habe das Amt auf das Fehlen der fünf geforderten Stellplätze hingewiesen, zitieren die Jungfleischs aus dem Schreiben.

Das Absurde an der Sache: Die Stellplätze hätten so nie existiert. Vor mehr als 50 Jahren waren lediglich die ebenfalls vorgeschriebenen zwei Garagen und daneben ein Stellplatz errichtet worden. An die Garage grenzt heute eine überdachte Fahrradabstellanlage.

Einige Zeit lang hätten sich auf einem von der Gemeinde gepachteten Grundstück zwei weitere Plätze befunden; diese seien über den angrenzenden Feldweg, ebenfalls im Eigentum der Gemeinde, anzufahren gewesen. So erinnern sich Ingrid und Reinhard Grieshammer. Sie waren noch unter dem Vorbesitzer 1974 in das Haus eingezogen.

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Das Versäumnis ist also alt. War die Gemeinde oder die Aufsichtsbehörde in der Pflicht, die Situation zu überprüfen? Verkäufer und Käufer haben beim Eigentümerwechsel wohl auch nicht so genau hingeschaut. Es ist müßig herauszufinden, wer was zu verantworten hat.

Den Mietern nützt dies überdies wenig. Denn dort, wo laut Bauaufsichtsbehörde künftig Fahrzeuge stehen sollen, befindet sich heute ein gemeinschaftlich genutzter Garten. Blech statt Grün. Kann das wirklich sein?

"Wir haben es so schön und das sollen wir jetzt verlieren", sagte Mieterin Renate Joppien. Sie machte weiter auf die zur Hofseite hin liegenden Schlafzimmer aufmerksam. Eine Störung der Nachtruhe durch anfahrende Fahrzeuge und Abgase ist vorhersehbar. Außerdem: Weder Zufahrt noch 1960er-Jahre-Parkplatzgröße dürften den Maßen heutiger Automobile genügen.

Mieter und Vermieter haben Ideen, wo und wie fehlende Stellplätze geschaffen werden könnten. Eine einvernehmliche Lösung setzt freilich den guten Willen aller voraus. "Wir sind zu allem bereit, wir möchten nur den Garten behalten", sagt Sabine Jungfleisch hoffend. Sollte ein Kompromiss wirklich nicht möglich sein?

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