Weinheim: Ist der Unterbringungsbeschluss für Flüchtlinge obsolet?
Flüchtlinge: Eine neue Interessengemeinschaft im Bezirk Ofling hält den den Beschluss vom 9. Dezember für obsolet hält

Seit Wochen umstritten ist der Standort am Spielplatz in der Klausingstraße. Jetzt wehren sich auch die Anwohner in den Bezirken Ofling und Lützelsachsen. Archiv-Foto: Kreutzer
Weinheim-Lützelsachsen. (web) Wie an den meisten Standorten, die zur Anschlussunterbringung anerkannter Flüchtlinge vorgesehen sind, hat sich auch im Bezirk Ofling eine Interessengemeinschaft gebildet. Die Mitglieder sehen laut einer Pressemitteilung den Standortbeschluss des Gemeinderats vom 9. Dezember als obsolet an. Da die Standorte "Am Steinbrunnen" in Hohensachsen und an der Klausingstraße in der Weststadt derzeit stark infrage stehen, müsse das Gremium den Beschluss vom 9. Dezember insgesamt zurücknehmen, fordern die "Oflinger".
Dies tun sie nicht zufällig jetzt: Nach RNZ-Informationen tritt bereits Mitte der Woche erneut die Standortfindungskommission zusammen, die der Gemeinderat 2015 einberufen hatte. "Wenn die Gemeinde unter Zugrundelegung eines bestimmten Prozederes eine Entscheidung vornimmt, kann sie nicht nachträglich unter Heranziehung weiterer Gesichtspunkte davon abweichen; denn damit stellt sie den gesamten Auswahlprozess infrage", so die IG-Aktiven. Das heißt: Wenn etwa am Standort Hohensachsen finanzielle Aspekte eine Rolle gespielt haben sollten, müssten diese auch bei den anderen Standorten berücksichtigt werden.
Tatsächlich hatte die Stadtspitze dem Gemeinderat empfohlen, von einer Unterkunft "Am Steinbrunnen" Abstand zu nehmen. Mehrere Stadträte hatten der RNZ bestätigt, dass die Erschließungspläne für ein Baugebiet in der Nachbarschaft dieses Standorts zu platzen drohten. Offenbar hatten sich die Grundstückskäufer nach Bekanntgabe des Ratsbeschlusses von dem Hanggelände zurückziehen wollen. "Um eine ungleiche Anwendung des (Geld-)Kriteriums zu vermeiden, müsste auch für unsere Grundstücke am Seeweg ermittelt werden, in welchem Ausmaß diese einem Wertverlust unterliegen", folgert man im Bezirk Ofling.
Auf diesen Gesichtspunkt weist auch die Interessengemeinschaft Sandloch aus Lützelsachsen hin, wo ebenfalls mindestens ein Wohnhaus für Flüchtlinge entstehen soll. Und auch der Bauernverband hat sich gemeldet - und vor einer weiteren Versiegelung landwirtschaftlicher Flächen gewarnt. "Nach unserem Dafürhalten ist es essenziell, dass man sich zunächst über die maßgeblichen Kriterien Gedanken macht, bevor in einem zweiten Schritt über Standorte entschieden wird", heißt es von Seiten der Interessengemeinschaft Ofling. Es folgt - am Beispiel der Stadt Dortmund - ein entsprechender Kriterienkatalog, den die Anwohner in einer langen Argumentationskette auf ihr eigenes Wohngebiet herunterbrechen: Sie sehen im Bezirk Ofling weder die viel beschworene "integrierte" Lage, noch eine ausreichende Nähe zu Schulen, Nahverkehr und Einkaufsmärkten gegeben.
Wie die Lützelsachsener wehren sie sich besonders stark dagegen, dass am Seeweg gleich zwei Wohnhäuser für Flüchtlinge entstehen könnten. Bereits eine Unterbringung sei nur schwer in den dünn besiedelten Außenbereich zu integrieren, finden sie. Außerdem verhalte sich die Stadt unglücklich, wenn sie sich bei der Standortwahl von vorne herein auf städtische Liegenschaften beschränkt: Auch alternative Möglichkeiten, Wohnungen verfügbar zu machen - etwa durch Anmietung - seien einzubeziehen. Die Interessengemeinschaft Ofling fordert die Stadt nun dringend auf, den offenen Dialog mit den Anwohnern zu suchen.