Sechs-Prozent-Urteil bringt wohl keine positiven Effekte
Die Gemeinden äußern sich zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verzinsung von Steuerrückzahlungen.

Symbolfoto: Fritz Weidenfeld
Rauenberg/St. Leon-Rot/Walldorf. (seb) Die Sechs-Prozent-Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht vor Kurzem entschieden. Allerdings gilt dies erst ab dem Jahr 2014 und hat jetzt erst mal Folgen auf Bundesebene, die für Kommunen noch nicht absehbar sind. Die RNZ hat sich in Rauenberg, St. Leon-Rot und Walldorf, die
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