Wird das Grundstück teurer oder nicht?
Auf 5250 Eberbacher Grundbesitzer kommen ab 2025 neue Realsteuern zu. Elektronische Meldungen sind Pflicht.
02.05.2022 UPDATE: 03.05.2022 06:00 Uhr 1 Minute, 53 Sekunden

Für alle Eberbacher Grundstücke müssen die Eigentümer von 1. Juli bis 31. Oktober elektronische Erklärungen einreichen. Dies geht entweder über das Online-Portal der Finanzverwaltung, Elster, oder über verschiedene Steuersoftware-Programme. Foto: Rainer Hofmeyer
Von Rainer Hofmeyer
Eberbach. Die Eigenheimbesitzer müssen sie zahlen, auf die Mieter wird sie unter Betriebskosten umgelegt. Bislang weiß jeder, wie hoch die Grundsteuern für sein Anwesen sind, ob Privathaus oder Landwirtschaft. Doch im Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht kippte im April 2018 die geltenden Bemessungsgrundlagen
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