Wird das Grundstück teurer oder nicht?
Auf 5250 Eberbacher Grundbesitzer kommen ab 2025 neue Realsteuern zu. Elektronische Meldungen sind Pflicht.

Von Rainer Hofmeyer
Eberbach. Die Eigenheimbesitzer müssen sie zahlen, auf die Mieter wird sie unter Betriebskosten umgelegt. Bislang weiß jeder, wie hoch die Grundsteuern für sein Anwesen sind, ob Privathaus oder Landwirtschaft. Doch im Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht kippte im April 2018 die geltenden Bemessungsgrundlagen und verlangte vom Gesetzgeber eine überarbeitete Regelung bis Ende 2019. Damit die Kommunen keine Einnahmenverluste hinnehmen müssen, wurde eine Übergangsfrist bis Ende 2024 eingeräumt.
Wie teuer der jeweilige Grundbesitz ab 2025 konkret versteuert wird, weiß heute noch niemand. Noch nicht einmal die Stadtkämmerer, die ja die entsprechenden Realsteuerbeträge in ihren Etats verbuchen werden. Eberbach streicht jedes Jahr rund 2,3 Millionen Euro an Grundsteuern ein. 5250 Grundbesitzer sind hier steuerpflichtig, 7030 Objekte sind in der Stadt besteuert. Das ist von Stadtkämmerer Patrick Müller und Dieter Koch vom Steueramt zu erfahren.

Die Grundsteuer wird sich ähnlich der Gewerbesteuer aus einem von der Finanzverwaltung beim einzelnen Objekt ermittelten Messbetrag berechnen, multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde. In Eberbach beträgt dieser 400 Prozent im derzeitigen System. Dabei muss es nicht bleiben.
Ein entscheidendes Wort zur Höhe der Grundsteuer wird der Gemeinderat haben. Der legt den Eberbacher Hebesatz fest. Es ist anzunehmen, dass es hier zu gegebener Zeit eine komplexe Berechnung geben wird, bei der es am Ende auf etwa die gleichen Steuereinnahmen im städtischen Etat hinausläuft. Denn eigentlich ist es Ziel der neuen Grundsteuerregelungen, ein vernünftiges rechtliches Verfahren zu etablieren, aber den Grundbesitzer nicht zu schröpfen.
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Dem letzten Grundsteuerbescheid lag ein Merkblatt des Landesjustizministeriums bei. Wichtig für Grundbesitzer, auch in Eberbach: Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober haben alle Eigentümer eine Steuererklärung für ihre Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abzugeben. Diese Abgabe hat elektronisch zu erfolgen. Zur Anmeldung mit diesem Verfahren braucht man ein Elster-Konto, also einen Zugang über die Systeme der Finanzverwaltung. Die meisten Selbstständigen kennen das, denn für diese ist der elektronische Weg für Steuererklärungen seit 2017 Pflicht.
Nur in Ausnahmefällen geht die Anmeldung per Papier. Wenn der Grundeigentümer partout keinen Zugang zum Datennetz hat. Bei der Ermittlung der Grundsteuer geht das Land Baden-Württemberg einen eigenen Weg.
Der neue Grundsteuerwert, bisher: Einheitswert, errechnet sich lediglich aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Auf die Bebauung kommt es nicht an. Hier weicht das Land von den anderen ab.
Wenn Eberbacher also Grundbesitz in einem anderen Bundesland haben, müssen sie unter Umständen weitere oder andere Daten abgeben. Über das amtliche Elster-Portal wird ab dem 1. Juli ein entsprechender direkter Zugang zur Übermittlung der Daten freigeschaltet sein.
Wie von den Anbietern von Steuersoftware zu erfahren ist, werden auch diese ihren Kunden ein entsprechendes Angebot zur Verfügung stellen. Wiso mit dem Steuer-Sparbuch plant ein eigenständiges Produkt ("Wiso-Grundsteuer"), die Akademische Arbeitsgemeinschaft in Mannheim wird wohl den Kunden ihrer "SteuerSparErklärung" ein Grundsteuer-Modul als Update für die vorhandene Software anbieten.
Diese Produkte aus dem Handel haben meist ausführliche Hinweise zur Eingabe der notwendigen Daten und übergeben diese dann automatisch über die eingebaute Elster-Schnittstelle an die Finanzämter.
Info: www.elster.de