Die Ermittlungen gegen die Polizisten wurden eingestellt
Der Baggerfahrer hinterließ an Silvester 2024 eine Spur der Verwüstung. Erst zwei tödliche Schüsse aus Dienstwaffen konnten ihn stoppen. Es wurde wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Mosbach/Tauberbischofsheim. (cab) Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat das Ermittlungsverfahren gegen fünf Polizeibeamte im Zusammenhang mit den tödlichen Schüssen auf einen 38-Jährigen am 31. Dezember 2024 in Tauberbischofsheim mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Das teilte die Ermittlungsbehörde am Freitag mit.
Der Getötete hatte am Silvestertag im Main-Tauber-Kreis auf dem Gelände einer Baufirma im fränkischen Grünsfeld einen Bagger gekapert und die Polizei danach eine Stunde lang in Atem gehalten.
Der Mann zerstörte Fahrzeuge und Gebäude der Baufirma, fuhr dann mit der Baumaschine zu einem Autohaus in Tauberbischofsheim, das dem Inhaber der Baufirma gehört, und wütete dort weiter, bis ihn die Schüsse aus den Dienstwaffen trafen.
Auf dem Weg von Grünsfeld nach Tauberbischofsheim hatte der Baggerfahrer zudem mehrere Straßensperren durchbrochen, Warnschüsse ignoriert, drei Polizeibeamte verletzt und fünf Streifenwagen im Gesamtwert von 160.000 Euro demoliert. Den Ermittlern zufolge hatte der Mann persönliche wie berufliche Probleme und wollte die Fahrt nicht überleben.
Die Staatsanwaltschaft glaubt daher, dass der Mann auch noch mehr hätte anrichten können, wenn ihn die Beamten auf dem Hof des Autohauses nicht aufgehalten hätten: "Eine Weiterfahrt des später Getöteten mit dem als Waffe eingesetzten Bagger (...) war zum Zeitpunkt der Schussabgaben zwingend zu unterbinden und der Fahrer festzunehmen.
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Nicht zuletzt, da nicht auszuschließen gewesen, dass er in die Innenstadt von Tauberbischofsheim fährt – und das kurz nach dem Terrorangriff auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg mit einem Auto, an den der Mosbacher Staatsanwalt Thorsten Zetsche jetzt erinnerte.
Laut seinen Angaben gaben zwei Beamte insgesamt vier Schüsse auf den Baggerfahrer ab. Zwei trafen ihn im linken Schulterbereich und waren am Ende tödlich: "Der Mann verstarb trotz sofort eingeleiteter polizeilicher Rettungsmaßnahmen noch am Tatort", so Zetsche.
Die einzelnen Schüsse der Polizisten hätten den für den Schusswaffengebrauch geltenden Bestimmungen des baden-württembergischen Polizeigesetzes entsprochen und seien damit gerechtfertigt gewesen. Die Beamten hätten nach eigenen Angaben auf den linken Arm gezielt, um den Mann handlungsfähig zu machen – und nicht, um ihn zu töten.
Das schien der Staatsanwaltschaft plausibel. Überdies sah sie für die Polizisten keine "milderen Mittel", um den Baggerfahrer zu stoppen. Den beiden Beamten, deren Schüsse tödlich waren, lag Körperverletzung im Amt mit Todesfolge zur Last. Gegen ihre drei Kollegen, welche auf den Bagger und die Fahrerkabine geschossen hatten, richtete sich der Verdacht der versuchten gefährlichen Körperverletzung im Amt und der Sachbeschädigung.
Laut Zetsche verantwortete das Landeskriminalamt die Ermittlungen, welche die Mosbacher Staatsanwaltschaft führte. Diese rekonstruierte die Abläufe während der Fahrt des Baggers nach eigenen Angaben vollständig und wertete dafür neben Bodycam-Aufnahmen auch Aussagen der eingesetzten Polizisten sowie von anderen Zeugen aus. Außerdem verfügten die Ermittler den Angaben zufolge über fast 50 Videos von Bürgern, die über ein eigens eingerichtetes Hinweisportal eingereicht worden waren.
Update: Freitag, 17. Oktober 2025, 18.15 Uhr