Das Niedrigwasser hat seine Folgen
Das Landratsamt schränkt die Wasserentnahme weiter ein.

Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) Aufgrund der Niedrigwasserlage hat das Landratsamt die Ausübung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern von 15. August bis einschließlich 30. September beschränkt. Dies bezieht sich auf die Wasserentnahme für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft oder den Gartenbau mithilfe technischer Geräte wie beispielsweise Pumpen, Vakuumfässern oder Schläuchen. Das
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