Retter sollen näher dran und schneller da sein
Um die vorgesehenen kürzeren Hilfsfristen einzuhalten, sind für den Rettungsdienst neue Wege nötig.
Von Ursula Brinkmann
Mosbach. Drei Minuten können lang sein – und entscheidend. Deshalb soll die Hilfsfrist vom Gesetzgeber in Baden-Württemberg von 15 auf zwölf Minuten herabgesetzt werden; der Rettungsdienstplan liegt zurzeit als Entwurf vor. Mit Hilfsfrist ist jene Zeit gemeint, in der ein Rettungswagen oder Notarzt nach Eingang der Notfallmeldung am Einsatzort sein
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