Kein Feuerwerk in der Altstadt
Pyrotechnik ist in der Nähe von Fachwerkhäusern verboten. Die Missachtung dieses Verbots kann ein Verwarnungsgeld zur Folge haben.
Mosbach. (stm) Aus Brandschutzgründen ist es bundesweit verboten, Feuerwerkskörper beziehungsweise pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen zu zünden.
Von diesem Verbot betroffen sind auch Bereiche rund um Fachwerkhäuser in den Stadtteilen sowie in der historischen
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