"Macheten-Mann" muss für 54 Monate in Haft
Das zweite Urteil fiel milder aus: Statt fünf Jahren verurteilte das Landgericht Mosbach den Angeklagten zu viereinhalb Jahren.
Külsheim/Mosbach. (RNZ) Versuchter Mord, versuchter Totschlag oder doch "nur" schwere Körperverletzung: Mit dieser Frage musste sich am Donnerstag das Landgericht Mosbach ein zweites Mal befassen, nachdem der Bundesgerichtshof ein erstes Urteil im Fall des Külsheimer "Macheten-Manns" aufgehoben hatte.
Was war passiert? Der Angeklagte, der seine frühere Freundin noch Jahre nach der
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